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	<title>chefredaktoren.ch &#124; redenchef.ch &#187; Stellungnahmen</title>
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	<description>Konferenz der ChefredaktorInnen</description>
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		<title>Code of Conduct</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 07:12:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[<lang_de>Stellungnahmen</lang_de><lang_fr>Prises de position</lang_fr>]]></category>

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		<description><![CDATA[Deutsch
Empfehlungen zum Umgang mit bezahlter Werbung
Alle Akteure – Redaktionen, Verleger und Werber – betonen in ihren
Verhaltens- oder Standesregeln uneingeschränkt das Prinzip der vollen
Transparenz gegenüber dem Publikum. Für den Medienkonsumenten
muss demnach immer klar erkennbar sein, welche Inhalte redaktionell
verantwortet und welche kommerziell beeinflusst, also von Dritten
bezahlt sind. Werden die Formen in der Absicht vermischt, die Medien-
Konsumenten zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="/wp-content/uploads/2008/01/code.pdf">Deutsch</a></p>
<p><strong>Empfehlungen zum Umgang mit bezahlter Werbung</strong></p>
<p>Alle Akteure – Redaktionen, Verleger und Werber – betonen in ihren<br />
Verhaltens- oder Standesregeln uneingeschränkt das Prinzip der vollen<br />
Transparenz gegenüber dem Publikum. Für den Medienkonsumenten<br />
muss demnach immer klar erkennbar sein, welche Inhalte redaktionell<br />
verantwortet und welche kommerziell beeinflusst, also von Dritten<br />
bezahlt sind. Werden die Formen in der Absicht vermischt, die Medien-<br />
Konsumenten zu täuschen, leidet die Glaubwürdigkeit sowohl der<br />
Redaktion, der Verleger als auch der Anzeigenkunden der Gattung<br />
Zeitungen und Zeitschriften.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Stellungnahme vom 8. April 2005</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Apr 2005 19:21:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[<lang_de>Stellungnahmen</lang_de><lang_fr>Prises de position</lang_fr>]]></category>

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		<description><![CDATA[GPK-Bericht zum Fall Borer
Die Schweizer Chefredaktorenkonferenz hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass die GPK bei ihrer Aufarbeitung des Falls Borer auch die verstärkte Regulierung der Medien unter staatlicher Aufsicht diskutiert hat. Wir sind der Meinung, dass die aktuelle Regulierungsdichte durchaus genügt und mit Persönlichkeitsschutz. Gegendarstellungsrecht und UWG griffige Rechtsmittel für Betroffene bestehen. Auch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>GPK-Bericht zum Fall Borer</h2>
<p>Die Schweizer Chefredaktorenkonferenz hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass die GPK bei ihrer Aufarbeitung des Falls Borer auch die verstärkte Regulierung der Medien unter staatlicher Aufsicht diskutiert hat. Wir sind der Meinung, dass die aktuelle Regulierungsdichte durchaus genügt und mit Persönlichkeitsschutz. Gegendarstellungsrecht und UWG griffige Rechtsmittel für Betroffene bestehen. Auch die generelle Kritik an den Medien teilen wir nicht. Wir sind der Meinung, dass nach den bekannten anfänglichen Fehlleistungen der Fall Borer durch die Schweizer Medien angemessen behandelt und die kritischen Fragen gestellt worden sind.<br />
Ausserdem weisen wir darauf hin, dass mit dem Presserat, der sich ausführlich mit dem Fall Borer befasst hat, ein funktionierendes Selbstregulierungsorgan in der Medienbranche existiert. Wichtiger als weitergehende staatliche Regelungen oder Gelüste um eine staatliche Aufsicht der Branche scheint uns der in anderen Ländern längst übliche Einbezug der Verleger in den Presserat.</p>
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